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BRAWO Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANMELDUNG
Den Reisen der Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf e. V. kann sich grundsätzlich jede Person anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter und Geschlecht gegeben sind. Die Anmeldung muß auf dem Vordruck des Trägers erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Träger schriftlich bestätigt worden ist.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit Zusendung der ausgefüllten Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von Euro 60,- des Reisepreises fällig. Mit Zusendung einer Kopie der Überweisungsquittung wird der Vertrag gültig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reisesicherungsscheine werden den Reiseteilnehmern ca. 14 Tage vor Reisebeginn von der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. übermittelt.

3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e.V. sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. ist berechtigt, sich unter bestimmten, in ihrer Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen nachträglich Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen.

5. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Mindestteilnehmerzahl ist 15 Personen pro Reise, sofern nicht eine andere Gruppengröße angegeben ist. Kann wegen mangelnder Teilnehmer die Reise nicht stattfinden, so ist die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Ver trag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.

6. TEILNEHMER-RÜCKTRITT
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis: Bei Rücktritt bis zu 60 Tagen vor Fahrtbeginn kann die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. eine pauschale Entschädigung von 10% des Reisepreises,
von 59 bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 20% des Reisepreises,
von 29 bis 15 Tage vor Fahrtbeginn 40% des Reisepreises,
von 14 bis 8 Tage vor Fahrtbeginn 60% des Reisepreises,
von 7 bis 1 Tag(e) vor Fahrtbeginn 80% des Reisepreises,
am Abreisetag oder später 100% des Reisepreises verlangen.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. einen geringeren Schaden nachzuweisen. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

7. UMBUCHUNG
Eine Umbuchung auf ein anderes, im Prospekt aufgeführtes Reiseziel ist bis 10 Tage vor Reisebeginn möglich. Für eine Umbuchung werden Euro 30,- in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Zahlung verfällt nicht.

8. ERSATZPERSONEN
Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden, wie bei der Umbuchung, Euro 30,- in Rechnung gestellt.

9. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. für den bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. verpflichtet, die notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. (Siehe auch "5.Mindestteilnehmerzahl")

10. HAFTUNG
Der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, der Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausstellungen, Stadtführungen, Sportveranstaltungen, etc.) und die im Vertrag ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Da die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. auf etwaige Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluß hat, übernimmt sie auch nicht die Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen. Ebenso erfolgen Bade und andere Sonderveranstaltungen (Klettern, Skifahren, Surfen, Segeln etc.) auf eigene Gefahr. Weiterhin ist ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e.V. ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die Haftung nach 8a Absatz 1 Satz 2 StVg ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. haftet nicht für Schäden am Reisegepäck über Euro 1.000,- pro Person bei einem Transportmittelunfall. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reisegepäckversicherung. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen, sind vom Reiseteilnehmer selbst zu beaufsichtigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

12. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis. a) Soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) Soweit die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. für einen den Reiseteilnehmern entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Abkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

13. GEPÄCKBEFÖRDERUNG (siehe auch Haftungsabschluß)
Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen Koffer und ein Handgepäckstück, im Winter zusätzlich ein Paar Ski/ein Snowboard sowie ein Paar Skischuhe. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen selbst zu beaufsichtigen, er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

14. ANSPRÜCHE AUS DEM REISEVERTRAG Der Teilnehmer muß seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsmäßig endet. Hat der Vertragspartner gegenüber der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. gehemmt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

15. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis inbegriffen. Mit der Buchungsbestätigung teilt die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. die zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, soweit sie der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e.V. bekannt sind oder bekannt sein Müssten...mit. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. gibt Änderungen der genannten Bestimmungen bis zum Abreisetag schriftlich nach Kenntnisnahme bekannt. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. übernimmt deine Haftung für die Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
16. MITWIRKUNGSPFLICHT
Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

17. ABSCHLUSS
Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstossen, gibt der Teilnehmer der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

18. ALLGEMEINES
a) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. vorbehalten.
b) Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche ist der Sitz der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Alle Angaben auf dieser Seite entsprechen dem Stand der Drucklegung Dezember 2002

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