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BRAWO Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. ANMELDUNG
Den Reisen der Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf e. V. kann sich grundsätzlich
jede Person anschließen, sofern für das jeweilige Programm
keine Teilnahmebeschränkung nach Alter und Geschlecht gegeben sind.
Die Anmeldung muß auf dem Vordruck des Trägers erfolgen. Bei
Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten
zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die
Anmeldung vom Träger schriftlich bestätigt worden ist.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit Zusendung der ausgefüllten Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe
von Euro 60,- des Reisepreises fällig. Mit Zusendung einer Kopie
der Überweisungsquittung wird der Vertrag gültig. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens
4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reisesicherungsscheine werden
den Reiseteilnehmern ca. 14 Tage vor Reisebeginn von der Arbeiterwohlfahrt
KV Düsseldorf e. V. übermittelt.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e.V. sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung.
4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die von der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf
e. V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. ist verpflichtet,
den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Die Arbeiterwohlfahrt
KV Düsseldorf e. V. ist berechtigt, sich unter bestimmten, in ihrer
Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen nachträglich
Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen.
5. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Mindestteilnehmerzahl ist 15 Personen pro Reise, sofern nicht eine andere
Gruppengröße angegeben ist. Kann wegen mangelnder Teilnehmer
die Reise nicht stattfinden, so ist die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf
e. V. berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Ver trag zurückzutreten.
Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.
6. TEILNEHMER-RÜCKTRITT
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück,
so verliert die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis: Bei Rücktritt bis zu 60 Tagen vor
Fahrtbeginn kann die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. eine pauschale
Entschädigung von 10% des Reisepreises,
von 59 bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 20% des Reisepreises,
von 29 bis 15 Tage vor Fahrtbeginn 40% des Reisepreises,
von 14 bis 8 Tage vor Fahrtbeginn 60% des Reisepreises,
von 7 bis 1 Tag(e) vor Fahrtbeginn 80% des Reisepreises,
am Abreisetag oder später 100% des Reisepreises verlangen.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen der Arbeiterwohlfahrt
KV Düsseldorf e. V. einen geringeren Schaden nachzuweisen. Tritt
der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise
nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt
vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
7. UMBUCHUNG
Eine Umbuchung auf ein anderes, im Prospekt aufgeführtes Reiseziel
ist bis 10 Tage vor Reisebeginn möglich. Für eine Umbuchung
werden Euro 30,- in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Zahlung
verfällt nicht.
8. ERSATZPERSONEN
Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Arbeiterwohlfahrt KV
Düsseldorf e. V. kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen,
wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der
Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt
oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften
einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden, wie bei der Umbuchung,
Euro 30,- in Rechnung gestellt.
9. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. als
auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. für den bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die Arbeiterwohlfahrt
KV Düsseldorf e. V. verpflichtet, die notwendige Maßnahmen
zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
(Siehe auch "5.Mindestteilnehmerzahl")
10. HAFTUNG
Der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. haftet für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, der Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. haftet
für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. haftet nicht für Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausstellungen,
Stadtführungen, Sportveranstaltungen, etc.) und die im Vertrag ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Da die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf
e. V. auf etwaige Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluß
hat, übernimmt sie auch nicht die Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen,
Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen.
Ebenso erfolgen Bade und andere Sonderveranstaltungen (Klettern, Skifahren,
Surfen, Segeln etc.) auf eigene Gefahr. Weiterhin ist ein Anspruch auf
Schadenersatz gegen die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e.V. ausgeschlossen
oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Die Haftung nach 8a Absatz 1 Satz 2 StVg ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung
begrenzt. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. haftet nicht
für Schäden am Reisegepäck über Euro 1.000,- pro Person
bei einem Transportmittelunfall. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder
Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reisegepäckversicherung.
Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen, sind vom Reiseteilnehmer
selbst zu beaufsichtigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch
die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
12. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V.
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der
Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis. a) Soweit
ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder b) Soweit die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf
e. V. für einen den Reiseteilnehmern entstehenden Schaden allein
wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf
e. V. ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder
internationaler Abkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt
ist.
13. GEPÄCKBEFÖRDERUNG (siehe auch Haftungsabschluß)
Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro
Person einen Koffer und ein Handgepäckstück, im Winter zusätzlich
ein Paar Ski/ein Snowboard sowie ein Paar Skischuhe. Abweichungen bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer
beim Umsteigen selbst zu beaufsichtigen, er haftet für jeden Schaden,
der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
14. ANSPRÜCHE AUS DEM REISEVERTRAG Der Teilnehmer muß seine
Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiserückkehrdatum der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V.
geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsmäßig endet.
Hat der Vertragspartner gegenüber der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf
e. V. fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird
die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung
durch die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. gehemmt. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
15. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis inbegriffen. Mit
der Buchungsbestätigung teilt die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf
e. V. die zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Paß-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, soweit sie der Arbeiterwohlfahrt
KV Düsseldorf e.V. bekannt sind oder bekannt sein Müssten...mit.
Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. gibt Änderungen der
genannten Bestimmungen bis zum Abreisetag schriftlich nach Kenntnisnahme
bekannt. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reiseteilnehmer
selbst verantwortlich. Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V.
übernimmt deine Haftung für die Nachteile, die sich aus der
Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
16. MITWIRKUNGSPFLICHT
Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort
mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige
Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin Mängel beschrieben sind
und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden
dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit
nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
anzuerkennen.
17. ABSCHLUSS
Die Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. erwartet, dass der Teilnehmer
die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer
grob gegen sie verstossen, gibt der Teilnehmer der Arbeiterwohlfahrt KV
Düsseldorf e. V. die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung
ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen.
Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch,
wenn der Teilnehmer das Miteinander der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
18. ALLGEMEINES
a) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern
bleibt der Arbeiterwohlfahrt KV Düsseldorf e. V. vorbehalten.
b) Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche ist der Sitz der Arbeiterwohlfahrt
KV Düsseldorf e. V.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des
ganzen Vertrages zur Folge.
Alle Angaben auf dieser Seite entsprechen dem Stand der Drucklegung
Dezember 2002
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